DEKRA-zertifiziert

Gewährleistungsmängel: Ansprüche sichern

Läuft Ihre Gewährleistung bald ab? Ich erkenne und dokumentiere Mängel rechtzeitig – damit Sie Ihre Ansprüche nicht verlieren. Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist.

DEKRA zertifiziert
30+ Jahre Baupraxis
1000+ Projekte

Typische Gewährleistungsmängel

Risse in Wänden und Decken
Feuchtigkeitsschäden und Schimmel
Undichte Fenster und Türen
Putzablösungen und Malerarbeiten
Defekte Installationen

Nach Fristablauf zahlen Sie alles selbst

Die Gewährleistungsfrist läuft unerbittlich. Verpassen Sie sie, verlieren Sie Ihre Ansprüche – und tragen alle Kosten selbst.

Die Uhr tickt

Nach 5 Jahren (BGB) oder 4 Jahren (VOB) ist die Gewährleistung vorbei. Danach gibt es keine Ansprüche mehr.

Teure Folgen

Mängel, die innerhalb der Gewährleistung hätten behoben werden müssen, können Sanierungskosten von 10.000€ und mehr verursachen.

Versteckte Mängel

Viele Mängel werden erst spät sichtbar. Ohne professionelle Begehung bleiben sie bis zum Fristablauf unentdeckt.

Gewährleistungsbegehung vor Fristablauf

Eine systematische Begehung vor Ablauf der Gewährleistung sichert Ihre Ansprüche und spart Ihnen tausende Euro.

Systematische Prüfung

Ich prüfe alle Gewerke systematisch und erkenne auch versteckte Mängel.

Rechtssichere Dokumentation

Lückenlose Mängeldokumentation als Grundlage für Ihre Mängelansprüche.

Mängelanzeige

Ich formuliere die Mängelanzeige rechtssicher – damit Ihre Ansprüche gewahrt bleiben.

DEKRA-Qualität

Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger stehe ich für höchste Qualitätsstandards.

Handeln Sie rechtzeitig

5
Jahre BGB-Gewährleistung
4
Jahre VOB-Gewährleistung
30+
Jahre Baupraxis
DEKRA
Zertifiziert

Ihre Gewährleistungsbegehung

1

Terminplanung

Wir vereinbaren einen Termin vor Ablauf Ihrer Gewährleistungsfrist.

2

Begehung

Systematische Prüfung aller Gewerke mit Fotodokumentation.

3

Mängelliste

Sie erhalten eine detaillierte, rechtssichere Mängeldokumentation.

4

Mängelanzeige

Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Gewährleistungsbegehung in Ihrer Nähe

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Fragen zur Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei Bauwerken beträgt in der Regel 5 Jahre ab Abnahme (BGB). Bei VOB-Verträgen sind es 4 Jahre. Handeln Sie rechtzeitig vor Fristablauf!
Typische Gewährleistungsmängel sind: Risse in Wänden und Decken, Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung, undichte Fenster, Putzablösungen, Setzungsrisse, mangelhafte Dämmung und defekte Installationen.
Idealerweise 3-6 Monate vor Ablauf der Gewährleistungsfrist. So haben Sie noch ausreichend Zeit, Mängel zu dokumentieren und Ansprüche geltend zu machen.
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist verlieren Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauträger oder Handwerker. Alle Mängel müssen dann auf eigene Kosten beseitigt werden – das kann schnell tausende Euro kosten.

Sichern Sie jetzt Ihre Ansprüche

Warten Sie nicht bis zum letzten Tag. Buchen Sie Ihr kostenloses Erstgespräch und lassen Sie Ihre Gewährleistung rechtzeitig prüfen.