Die Uhr tickt
Nach 5 Jahren (BGB) oder 4 Jahren (VOB) ist die Gewährleistung vorbei. Danach gibt es keine Ansprüche mehr.
Läuft Ihre Gewährleistung bald ab? Ich erkenne und dokumentiere Mängel rechtzeitig – damit Sie Ihre Ansprüche nicht verlieren. Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist.
Die Gewährleistungsfrist läuft unerbittlich. Verpassen Sie sie, verlieren Sie Ihre Ansprüche – und tragen alle Kosten selbst.
Nach 5 Jahren (BGB) oder 4 Jahren (VOB) ist die Gewährleistung vorbei. Danach gibt es keine Ansprüche mehr.
Mängel, die innerhalb der Gewährleistung hätten behoben werden müssen, können Sanierungskosten von 10.000€ und mehr verursachen.
Viele Mängel werden erst spät sichtbar. Ohne professionelle Begehung bleiben sie bis zum Fristablauf unentdeckt.
Eine systematische Begehung vor Ablauf der Gewährleistung sichert Ihre Ansprüche und spart Ihnen tausende Euro.
Ich prüfe alle Gewerke systematisch und erkenne auch versteckte Mängel.
Lückenlose Mängeldokumentation als Grundlage für Ihre Mängelansprüche.
Ich formuliere die Mängelanzeige rechtssicher – damit Ihre Ansprüche gewahrt bleiben.
Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger stehe ich für höchste Qualitätsstandards.
Wir vereinbaren einen Termin vor Ablauf Ihrer Gewährleistungsfrist.
Systematische Prüfung aller Gewerke mit Fotodokumentation.
Sie erhalten eine detaillierte, rechtssichere Mängeldokumentation.
Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Warten Sie nicht bis zum letzten Tag. Buchen Sie Ihr kostenloses Erstgespräch und lassen Sie Ihre Gewährleistung rechtzeitig prüfen.